Ziel
Das Ziel der Verfahrensdokumentation ist es, dass ein sachverständiger Dritter – ein Steuerprüfer oder ein Wirtschaftsprüfer – in angemessener Zeit die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Prozesse und Verfahren zur Buchführung und Belegablage prüfen kann.
Warum?
Die Verfahrensdokumentation dient dazu, nachweisen zu können, dass bei der Verarbeitung von digitalen Dokumenten die Anforderungen des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung und den GoBD für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten sowie Belegen erfüllt sind.
Inhalt
Die Inhalte einer Verfahrensdokumentation nach GoBD gliedern sich in verschiedene Teilbereiche:
1. Allgemeine Beschreibung
2. Anwenderdokumentation
3. technische Systemdokumentation
4. Betriebsdokumentation
5. Internes Kontrollsystem (IKS)